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   VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08   

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VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08 (https://dejure.org/2008,9975)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 11.12.2008 - 5 A 2025/08 (https://dejure.org/2008,9975)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 5 A 2025/08 (https://dejure.org/2008,9975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Offshore-Windpark in der Nordsee

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 BImSchG; § 53 NBauO; RL 79/409/EWG; RL 92/43/EWG ; Art. 28 Abs. 2 GG
    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid gemäß § 9 Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung eines Offshore-Windparks in der 12-Seemeilen-Zone in einer Entfernung von 13 km; Möglichkeit der unmittelbaren Berufung einer Gemeinde auf die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid gemäß § 9 Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung eines Offshore-Windparks in der 12-Seemeilen-Zone in einer Entfernung von 13 km; Möglichkeit der unmittelbaren Berufung einer Gemeinde auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen betreffend geplante Offshore-Windparks in der Nordsee abgewiesen

  • taz.de (Pressebericht)

    Nordseeinseln verlieren Rechtsstreit - Aussicht auf Windräder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 3585/03

    Keine Klagebefugnis gegen einen Offshore-Windenergiepark in der Nordsee für eine

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08
    Dagegen spricht schon, dass der Klägerin als Inselgemeinde kein Recht auf uneingeschränkte und zeitlich unbegrenzte Freihaltung der von ihr aus einsehbaren Seeflächen von technischen Anlagen zusteht (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003 - 19 K 3585/03 - juris).

    Zum einen wäre eine verringerte Anzahl an Touristen nur eine mittelbare Auswirkung des Windparks, die der Klägerin kein Abwehrrecht vermitteln kann (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003 - 19 K 3585/03 - juris; ähnlich VG Greifswald, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 5 B 961/06 - V.n.b.).

    Eine Erhöhung des Unfallrisikos ist dem Windpark nicht zurechenbar (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2003 - 19 K 3585/03 - juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2006 - 4 M 136/05

    Fehlende Antragsbefugnis der

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08
    Aus dem in den Schutzbereich der Selbstverwaltungsgarantie fallenden Selbstgestaltungsrecht können einer Gemeinde zwar Abwehransprüche erwachsen, wenn sie durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 1999 - 4 VR 18.98 - juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 M 136/05 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 15. September 2004 - 1 Bf 128/04 - juris).

    So hat sich die Befürchtung, dass die Touristen ausbleiben und die Übernachtungszahlen zurückgehen, nach der Errichtung von zwei größeren Offshore-Windparks vor der dänischen Küste nach bereits durchgeführten Untersuchungen nicht bestätigt (vgl. hierzu: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 M 136/05 - juris).

    Es ist aber bereits zweifelhaft, ob ein Strand der Inselgemeinde eine kommunale Einrichtung darstellt, welche durch ein Schiffsunglück in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden könnte (verneinend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 M 136/05 - juris; eher ablehnend auch VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 1211/03 - NUR 2004, 551 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 7 KS 81/03

    Voraussetzungen für den Schutz der kommunalen Planungshoheit einer Gemeinde gemäß

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08
    Obwohl es im hier zu entscheidenden Rechtsstreit noch nicht um eine Vollgenehmigung des Offshore-Windparks N. geht, kann der angefochtene Vorbescheid bei Eintritt seiner Unanfechtbarkeit das weitere Genehmigungsverfahren präjudizieren und die Klägerin von der Geltendmachung weiterer Rechtsbehelfe ausschließen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006 - 7 KS 81/03 - juris).

    1) Die Geltendmachung eigener Grundrechte - wie etwa des Eigentumsrechts nach Art. 14 GG - scheitert bereits daran, dass sich die Klägerin als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft nicht auf Grundrechte berufen kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006, a.a.O. Rn. 23).

    Die Gemeinde ist hinsichtlich ihrer Planungsvorstellungen und deren Konkretisierungsstadium darlegungspflichtig (Nds. OVG, Urteil vom 17. August 2006, a.a.O. Rn. 25).

  • VG Schleswig, 25.09.2008 - 12 B 45/08
    Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08
    Der Schutz des gemeinsamen Naturerbes ist zwar von besonderem Interesse, aber kein Anspruch, der zu Gunsten von Einzelnen Rechte begründen würde (siehe ausführlich: VG Schleswig, Beschluss vom 25. September 2008 - 12 B 45/08 - juris; sowie Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02 Rn. 143, www.eur-lex.europa.eu).

    Aus der vom EuGH im Einzelfall anerkannten Möglichkeit einer unmittelbaren Berufung auf die Richtlinie in den Fällen des Gesundheitsschutzes ergibt sich kein allgemeiner Grundsatz dahingehend, auch in nicht die Gesundheit betreffenden Konstellationen nunmehr stets in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten eine Klagebefugnis mittels "direkten Durchgriffs" auf die Richtlinie unabhängig von deren Zielsetzung zu konstruieren (so im Ergebnis auch VG Schleswig, Beschluss vom 25. September 2008 - 12 B 45/08 - juris Rn. 34-35).

  • VG Hamburg, 25.03.2004 - 8 K 1211/03

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Errichtungsgenehmigung und

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08
    cc) Etwas anderes gilt nur dann, wenn das geplante Vorhaben in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht dadurch eingreift, dass die Wirtschaftsstruktur und Leistungsfähigkeit der Gemeinde gravierend und nachhaltig in einer Weise verschlechtert werden, dass ein Eingriff in den Gemeindecharakter und dadurch eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts in Betracht kommt (vgl. VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 1211/03 - NUR 2004, 551 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 16. August 2001 - 1 B 10286/01 - juris).

    Es ist aber bereits zweifelhaft, ob ein Strand der Inselgemeinde eine kommunale Einrichtung darstellt, welche durch ein Schiffsunglück in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden könnte (verneinend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 4 M 136/05 - juris; eher ablehnend auch VG Hamburg, Urteil vom 25. März 2004 - 8 K 1211/03 - NUR 2004, 551 ff.).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08
    Die kommunale Planungshoheit wird verletzt, wenn eine eigene hinreichend konkrete Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 - Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 -, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, ebenso Nds. OVG, Urteil vom 8. März 2006 - 7 KS 146/02 - juris).

    Hinsichtlich der nachhaltigen Betroffenheit und Entwicklung der Gemeinde kommen zwar auch Maßnahmen außerhalb des Gemeindegebietes in Betracht, jedoch ist für die Annahme einer nachhaltigen Betroffenheit jeweils erforderlich, dass die in Frage stehende Planung oder Maßnahme unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die Gemeinde mit sich bringt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08
    Im Fall der hier erhobenen Drittanfechtungsklage hängt die Klagebefugnis der Klägerin, die nicht Adressatin des Verwaltungsaktes ist, im Sinne der so genannten Schutznormtheorie davon ab, ob die Möglichkeit einer Verletzung von Rechtsnormen besteht, die ausschließlich oder zumindest neben dem mit ihnen verfolgten allgemeinen Interesse auch dem Schutz von Individualinteressen der Klägerin zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1954 - I B 196.53 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 8. März 2006 - 7 KS 146/02 - juris).

    Die kommunale Planungshoheit wird verletzt, wenn eine eigene hinreichend konkrete Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 - Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 18.91 -, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, ebenso Nds. OVG, Urteil vom 8. März 2006 - 7 KS 146/02 - juris).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich auch aus der von ihr angeführten Entscheidung des EuGH zum Feinstaub keine zwingende andere Beurteilung (Urteil vom 25. Juli 2008 - C-237/07 - juris).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen die Nichtbeachtung der Maßnahmen, die in Richtlinien über die Qualität der Luft und des Trinkwassers zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit vorgegeben werden, die Gesundheit von Personen gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf die in diesen Richtlinien enthaltenen zwingenden Vorschriften zu berufen (vgl. Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, und Kommission/Deutschland, C-59/89, sowie vom 17. Oktober 1991, Kommission/Deutschland).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08
    Hinsichtlich der Frage, ob sich die Klägerin auf mögliche Verstöße gegen Europäisches Naturschutzrecht, insbesondere die Vogelschutzrichtlinie (RL 79/409/EWG) oder die FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) berufen kann (deren Umsetzung die §§ 34 BNatG und §§ 34 a NNatG dienen, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - juris Rn. 31 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Juli 2007 - 1 B 1815/07 - juris Rn. 6), teilt die Kammer die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob eine Richtlinie einem Einzelnen ein Recht verleiht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - juris):.
  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 30.05.1991 - C-59/89

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 18.03.2008 - 9 VR 5.07

    Eilantrag der Gemeinde Bucha gegen Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2006 - 7 ME 62/06

    Existenz eines Anspruchs des Eigentümers eines Baudenkmals auf Verhinderung

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2006 - 7 LA 31/05

    Bauordnungsrecht: Antrag auf Zulassung der Berufung; Verstoß gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 11 A 4823/03
  • VG Oldenburg, 02.07.2007 - 1 B 1815/07

    Tätigkeit deutscher Behörden als Gegenstand uneingeschränkter deutscher

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

  • OVG Hamburg, 15.09.2004 - 1 Bf 128/04

    Offshore-Windpark: Klagebefugnis einer Gemeinde

  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

  • BVerwG, 25.02.1954 - I B 196.53

    Rechtsstellung des Nachbarn bei baurechtlichen Dispensen - Zweckbestimmung einer

  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2653/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid für die Errichtung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1986 - 7 D 2/86
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.1995 - 4 M 1/95
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2019 - 3 KM 83/17

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Antrag eines Ostseeheilbades

    Die Ausweisung des marinen Vorranggebietes für Windenergieanlagen im Landesraumentwicklungsprogramm betrifft eine Fläche, die unzweifelhaft außerhalb des Gemeindegebiets, ca. 15 km vom Gemeindegebiet der Antragstellerin entfernt liegt und dem Zugriff der Bauleitplanung durch die Antragstellerin entzogen ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2006 - 4 M 136/05 -, juris Rn. 24; VG Lüneburg, Urt. v. 11.12.2008 - 5 A 2025/08 -, juris Rn. 30; Keller, ZUR 2005, 184, 186).

    Sie hat weder Bedeutung für die Ordnung von Raum und Boden auf dem Gemeindegebiet der Antragstellerin noch enthält sie eine Beschränkung im Hinblick auf die bauliche Nutzung des Gemeindegebiets (so bereits OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2006 - 4 M 136/05 -, Rn. 24, juris; vgl. zur Klagebefugnis: VG Oldenburg, Urt. v. 11.12.2008 - 5 A 2025/08 -, Rn. 30, juris; Palme/Schumacher, NuR 2004, 773, 775).

    Eine das Ortsbild dominierende Wirkung scheidet schon wegen der Entfernung und Lage des Vorranggebietes aus (so bereits OVG Greifswald, Beschl. v. 23.02.2006 - 4 M 136/05 -, juris Rn. 26; vgl. auch VG Lüneburg, Urt. v. 11.12.2008 - 5 A 2025/08 -, juris Rn. 32).

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